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Landgerichts-Urteil: Google-Bildersuche verstößt gegen UrheberrechtNach einem Urteil des Hamburger Landgerichts verstößt die Google-Bildersuche gegen deutsches Urheberrecht. Demnach darf Google keine Thumbnails urheberrechtlich geschützter Werke anzeigen. In den konkreten Fällen ging es um zwei Urheberrechtsklagen, die Google jetzt verloren hat: Der Fotograf Michael Bernhard und der Comic-Autor Thomas Horn sahen durch die Thumbnails ihre Urheberrechte verletzt. Das Gericht gab den beiden recht: Es sei irrelevant, dass die Vorschau in der Bildersuche kleiner ist und eine geringere Auflösung hat als die Originalbilder, denn bei der Verwendung werde kein neues Werk geschaffen. Somit werde das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers verletzt, argumentierte das Gericht. Der Suchmaschinenbetreiber sieht das anders: Die Bildersuche sei im Gegenteil besonders urheberfreundlich, da der Betreiber einer Website diese so programmieren könne, dass die Bilder bei der Googlesuche nicht erscheinen. Google hat daher Berufung gegen das Urteil eingelegt. (am) • 22.10.2008 |
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