| Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Geltung der Bedingungen
- Die Veröffentlichungen, Insertionen oder sonstigen Leistungen des
Verlages - gleich in welchen Medien oder auf welchen Datenträgern - erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch für
alle nachfolgenden Aufträge verbindlich sind.
- Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur im Falle ausdrücklicher,
schriftlicher Bestätigung des Verlages Vertragsbestandteil. Der Besteller
erkennt mit seiner Bestellung, spätestens jedoch mit der widerspruchslosen
Entgegennahme der Auftragsbestätigung bzw. der Leistung oder Lieferung des
Verlages die Geltung dieser Geschäftsbedingungen und ihre Einbeziehung in den
Vertrag an. Ein in Geschäftsbedingungen des Bestellers hierauf gerichteter
Widerspruch ist nicht ausreichend.
- Sind oder werden eine oder mehrere der nachfolgenden Bestimmungen ganz oder
teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
und der Vertrag in seiner Gesamtheit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt vorrangig die dem Parteiwillen entsprechende Regelung.
§2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines Branchenverzeichnisses für
die Werbe- und Kommunikationsbranche sowie die Veröffentlichung einschlägiger
Insertionen innerhalb dieses Verzeichnisses in allen vom Verlag angebotenen Medien
(Handbuch, Internet, CD-ROM etc.).
- Das Verzeichnis Red Box erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität über den jeweiligen Redaktionsschluß
hinaus. Änderungen der Auflage und des äußeren oder redaktionellen
Erscheinungsbildes des Verzeichnisses behält sich der Verlag vor.
- Dem Besteller ist bekannt, daß es trotz größtmöglicher
Sorgfalt und unter Beachtung allgemein anerkannter Programmierregeln nicht möglich
ist, eine in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitende Software zu
erstellen. Der Verlag liefert daher nur Daten in gedruckter und gespeicherter Form und
Software, die im Sinne der Beschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich
brauchbar sind, ohne daß besondere Eigenschaften oder Gewährleistungen
zugesagt werden.
§3 Anzeigenaufträge / Vertragsschluß
- In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch hinsichtlich etwaiger
Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Entsprechendes gilt für dort
enthaltene Angaben über die Beschaffenheit und Eigenschaft von Leistungen des
Verlages.
- Bestellungen und Anzeigen-/Druckaufträge binden den Besteller mit dem Datum
der Auftragserteilung. Sie werden für den Verlag erst durch schriftliche
Bestätigung an den Besteller rechtsverbindlich. Der Verlag behält sich vor,
Aufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
- Vereinbarungen des Bestellers mit einem Verlagsrepräsentanten bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages.
- Für Unterlagen, die an den Verlag ohne gleichzeitige Auftragserteilung oder
ohne Anforderung gesandt werden, übernimmt der Verlag keine Haftung. Zur
Rückgabe an den Absender ist er nicht verpflichtet.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen, Anzeigen-
oder Druckaufträgen sind nur gültig, wenn der Verlag sie schriftlich
bestätigt. Dies gilt auch für besondere Zusicherungen.
§4 Auftragsausführungen / Lieferung
- Für die rechtzeitige Lieferung von Druckunterlagen - gleichgültig,
ob Filme, digitale Datenträger oder Online - an den Verlag zum jeweiligen
Anzeigenschluß ist der Besteller verantwortlich. Bei abweichenden Druckvorlagen
werden dem Besteller die entstehenden Film-, Repro- oder Litho-Kosten in Rechnung
gestellt. Zusätzliche Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen
hat der Besteller zu tragen. Einhefter oder Beilagen sind zu den angegebenen Terminen
und in den vorgegebenen Maßen an den Verlag frei Haus zu liefern.
- Der Verlag gewährleistet bei rechtzeitig übermittelten und technisch
geeigneten Druckunterlagen eine einwandfreie Wiedergabe nach dem jeweiligen Stand der
Technik. Abweichungen im Farbton, in den Abmessungen und den Proportionen behält
sich der Verlag vor, soweit diese in den technischen Besonderheiten des Mediums
typischerweise begründet sind, in denen der Auftrag des Bestellers
veröffentlicht bzw. wiedergegeben wird. Im übrigen erfolgt die Wiedergabe
des Anzeigenauftrages nur nach Maßgabe der vom Verlag gesondert
veröffentlichten technischen Daten.
- Die Anzeigenaufträge des Bestellers werden vom Verlag nicht redigiert.
Für den redaktionellen und grammatikalischen Inhalt des Anzeigenauftrages bleibt
der Besteller verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und
Haftung für den Inhalt seiner Insertion oder Web-Angebotes und stellt der
Red Box von allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen
Ansprüchen Dritter daraus frei. Die Freistellung umfasst die Kosten der notwendigen
Rechtsverteidigung.
- Das Verzeichnis Red Box des Verlages erscheint jeweils im ersten Quartal
des Kalenderjahres. Eine Überschreitung des Termines um vier Wochen behält
sich der Verlag ausdrücklich vor. Will der Besteller im Falle des Verzuges hieraus
Rechte herleiten, muß er dem Verlag schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen mit
dem Hinweis setzen, daß er die Abnahme der Lieferung bzw. Leistung nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller
insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn dem
Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder sich die leichte
Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht. Höhere
Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen
verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Entsprechendes gilt für den Fall, daß der
Verzug auf einem Umstand beruht, der in den Verantwortungsbereich des Bestellers
fällt. Weitere Rechte des Verlages bleiben unberührt.
- Der Versand des Verzeichnisses oder die Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt
grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn
der Verlag den Transport selbst vornimmt, es sei denn, die Beschädigung oder der
Untergang des Liefergegenstandes beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Verlages.
- Druckunterlagen bewahrt der Verlag nur für die Dauer von 12 Monaten auf. Eine
Rücksendung der Druckunterlagen erfolgt nur auf schriftliche Aufforderung des
Bestellers.
§5 Preise
- Die Preise richten sich grundsätzlich nach der jeweils aktuellen Preisliste
des Verlages. Dies gilt insbesondere für Mehrjahresaufträge, bei denen
ursprünglich ein anderer Insertionspreis vereinbart wurde. Individuelle
Preisvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des Verlages. Der bei Abschluss eines Mehrjahresauftrags gewährte Rabatt, ist dann,
wenn der Auftrag vor Ablauf seiner Laufzeit gekündigt wird, dem Verlag durch Zahlung des entsprechenden
Geldbetrags vollen Umfangs zurück zu gewähren.
§6 Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung
- Sämtliche aus der Erbringeung der in §2 dieser AGB genannten Leistungen der
Red Box Verlag GmbH resultierenden Zahlungsansprüche, werden sofort mit deren Erbringung und
jedenfalls vor Erscheinen/Veröffenlichung fällig.
Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
angenommen. Alle Zahlungen sind nur an den Verlag zu richten; Zahlungen an
Verlagsrepräsentanten haben keine schuldbefreiende Wirkung.
- Zinsansprüche des Verlags richten sich nach Grund und Höhe nach den gesetzlichen Vorschriften,
es sei denn, die Zinsberechnung ist für den Verlag nach folgender Regelung günstiger:
mit Eintritt der Fälligkeit nach Nr.1 dieses Paragrafen werden Zinsen von 2% über dem aktuellen
Diskontsatz der Dt. Bundesbank geschuldet. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt
unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers ist der Verlag berechtigt,
von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
- Gegen Ansprüche des Verlages kann der Besteller nur mit unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§7 Inhalt des Nutzungsrechtes
- Gegenstand der Nutzung ist die Überlassung des Handbuches Red Box
und des dazugehörigen Datenträgers sowie die Lizenzierung der aufgezeichneten
Computerprogramme, Texte und Daten zum gezielten Suchen und Anzeigen sowie für den
unbeschränkten Druck- und Datenexport von Datensätzen. Die auch ansatzweise
Vervielfältigung von Daten - gleich auf welchem Datenträger - und ihre
Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte zu gewerblichen Zwecken und insbesondere zur
gewerblichen Adreßverwertung oder zur Vorbereitung und Herstellung von
elektronischen oder gedruckten Verzeichnissen ist ausdrücklich untersagt.
- Dem Besteller ist insbesondere untersagt,
a) die Software oder Teile davon von einem Computer über Netz oder einen anderen
Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen;
b) die Software oder Teile davon zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln zu entkompilieren oder zu entassemblieren. Die Befugnisse der
§§ 69 d Abs. 1, 69 e UrhG bleiben unberührt;
c) von der Software und den Daten abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches
Material zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen oder hiervon
abgeleitete Werke zu erstellen;
d) eventuell vorhandene Programmverschlüsselungen zu beseitigen bzw. zu
überbrücken oder auf andere Art und Weise funktionslos zu machen.
(Die ordnungsgemäße Benutzung der mitgelieferten Funktionseinheit ist
gewollt und erlaubt);
e) die vorhandenen Urheberrechts- bzw. Copyrightvermerke oder sonstige Kennzeichnungen
des Verlages an der Software abzuändern oder zu beseitigen.
- Der Besteller erwirbt nur Eigentum an dem Buch und dem körperlichen
Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. An der Software und den
Daten erwirbt der Besteller lediglich das auf die eigene Nutzung sachlich
beschränkte, zeitlich unbefristete, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.
Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verwertungsrechte an den Adressen und der Software liegen ausschließlich beim
Verlag.
- Für alle Schäden, die dem Verlag durch die Verletzung von Urheberrechten
oder sonstigen Schutzrechten entstehen, wird der Besteller haftbar gemacht.
§8 Gewährleistung
- Schadensersatzansprüche des Bestellers für redaktionelle, grammatikalische
oder drucktechnische Fehler sowie für unterlassene Eintragungen sind ausgeschlossen.
- Zwischen Verlag und Besteller besteht Einigkeit darüber, daß ein Mangel
der Software erst vorliegt, wenn die Software grundsätzlich nicht brauchbar ist. Es
ist Sache des Bestellers, die technischen Voraussetzungen für eine
bestimmungsgemäße Anwendung der Software zu schaffen; der Verlag übernimmt
insoweit keinerlei Gewähr.
- Hat der Besteller Anspruch auf Gewährleistung, so kann er zunächst vom
Verlag nur Nachbesserung verlangen. Der Verlag ist berechtigt, statt der Nachbesserung
Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zum zweiten
Male fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu
verlangen bzw. die Kündigung auszusprechen.
- Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich
beeinträchtigt, auf das Verschulden des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Sofern der Verlag bzw. seine Erfüllungsgehilfen
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, ist der Anspruch des
Bestellers der Höhe nach auf 30% der Auftragssumme beschränkt.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die dem
Besteller oder dem Dritten durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße
Lagerung oder Behandlung/Bedienung entstehen.
- Alle vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen Red Box
verjähren in einem Jahr nach Abnahme.
§9 Haftung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verlag als
auch gegen seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft.
§10 Speicherung von Daten
- Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, daß seine und die von
ihm dem Verlag mitgeteilten Daten zum Zwecke der Kundenpflege und der Kundenverwaltung
gespeichert und genutzt werden.
- Jeder Kunde, in dessen Einvernehmen der Red Box Verlag einen kostenpflichtigen
oder einen kostenlosen Eintrag in die Red Box aufgenommen hat oder der mit dem
Red Box Verlag einverständlich zusammenarbeitet - die Zusammenarbeit kann
sich auf die Red Box, aber auch auf andere Produkte des Verlages beziehen -
erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die von Red Box
aufgenommenen Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die
Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Einverständnis
erstreckt sich vor allem auf Aktivitäten des Red Box Verlages zu Zwecken der
Kundeninformation durch Emails, Telefonanrufe, Postversand etc.
§11 Geltendes Recht
- Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Verlag auch aus abgeschlossenen Verträgen resultieren, ist ausschließlich das
deutsche Recht anzuwenden.
- Internationale Gesetze, insbesondere die Bestimmung der CISG, finden keine Anwendung.
§12 Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung einschließlich Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, sofern der Besteller keinen Allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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