Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
  1. Die Veröffentlichungen, Insertionen oder sonstigen Leistungen des Verlages - gleich in welchen Medien oder auf welchen Datenträgern - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch für alle nachfolgenden Aufträge verbindlich sind.

  2. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur im Falle ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung des Verlages Vertragsbestandteil. Der Besteller erkennt mit seiner Bestellung, spätestens jedoch mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung bzw. der Leistung oder Lieferung des Verlages die Geltung dieser Geschäftsbedingungen und ihre Einbeziehung in den Vertrag an. Ein in Geschäftsbedingungen des Bestellers hierauf gerichteter Widerspruch ist nicht ausreichend.

  3. Sind oder werden eine oder mehrere der nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt vorrangig die dem Parteiwillen entsprechende Regelung.
§2 Vertragsgegenstand
  1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines Branchenverzeichnisses für die Werbe- und Kommunikationsbranche sowie die Veröffentlichung einschlägiger Insertionen innerhalb dieses Verzeichnisses in allen vom Verlag angebotenen Medien (Handbuch, Internet, CD-ROM etc.).

  2. Das Verzeichnis Red Box erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität über den jeweiligen Redaktionsschluß hinaus. Änderungen der Auflage und des äußeren oder redaktionellen Erscheinungsbildes des Verzeichnisses behält sich der Verlag vor.

  3. Dem Besteller ist bekannt, daß es trotz größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung allgemein anerkannter Programmierregeln nicht möglich ist, eine in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitende Software zu erstellen. Der Verlag liefert daher nur Daten in gedruckter und gespeicherter Form und Software, die im Sinne der Beschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar sind, ohne daß besondere Eigenschaften oder Gewährleistungen zugesagt werden.
§3 Anzeigenaufträge / Vertragsschluß
  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch hinsichtlich etwaiger Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Entsprechendes gilt für dort enthaltene Angaben über die Beschaffenheit und Eigenschaft von Leistungen des Verlages.

  2. Bestellungen und Anzeigen-/Druckaufträge binden den Besteller mit dem Datum der Auftragserteilung. Sie werden für den Verlag erst durch schriftliche Bestätigung an den Besteller rechtsverbindlich. Der Verlag behält sich vor, Aufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen.

  3. Vereinbarungen des Bestellers mit einem Verlagsrepräsentanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages.

  4. Für Unterlagen, die an den Verlag ohne gleichzeitige Auftragserteilung oder ohne Anforderung gesandt werden, übernimmt der Verlag keine Haftung. Zur Rückgabe an den Absender ist er nicht verpflichtet.

  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen, Anzeigen- oder Druckaufträgen sind nur gültig, wenn der Verlag sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für besondere Zusicherungen.
§4 Auftragsausführungen / Lieferung
  1. Für die rechtzeitige Lieferung von Druckunterlagen - gleichgültig, ob Filme, digitale Datenträger oder Online - an den Verlag zum jeweiligen Anzeigenschluß ist der Besteller verantwortlich. Bei abweichenden Druckvorlagen werden dem Besteller die entstehenden Film-, Repro- oder Litho-Kosten in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Besteller zu tragen. Einhefter oder Beilagen sind zu den angegebenen Terminen und in den vorgegebenen Maßen an den Verlag frei Haus zu liefern.

  2. Der Verlag gewährleistet bei rechtzeitig übermittelten und technisch geeigneten Druckunterlagen eine einwandfreie Wiedergabe nach dem jeweiligen Stand der Technik. Abweichungen im Farbton, in den Abmessungen und den Proportionen behält sich der Verlag vor, soweit diese in den technischen Besonderheiten des Mediums typischerweise begründet sind, in denen der Auftrag des Bestellers veröffentlicht bzw. wiedergegeben wird. Im übrigen erfolgt die Wiedergabe des Anzeigenauftrages nur nach Maßgabe der vom Verlag gesondert veröffentlichten technischen Daten.

  3. Die Anzeigenaufträge des Bestellers werden vom Verlag nicht redigiert. Für den redaktionellen und grammatikalischen Inhalt des Anzeigenauftrages bleibt der Besteller verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Insertion oder Web-Angebotes und stellt der Red Box von allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter daraus frei. Die Freistellung umfasst die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

  4. Das Verzeichnis Red Box des Verlages erscheint jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres. Eine Überschreitung des Termines um vier Wochen behält sich der Verlag ausdrücklich vor. Will der Besteller im Falle des Verzuges hieraus Rechte herleiten, muß er dem Verlag schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen mit dem Hinweis setzen, daß er die Abnahme der Lieferung bzw. Leistung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn dem Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder sich die leichte Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Entsprechendes gilt für den Fall, daß der Verzug auf einem Umstand beruht, der in den Verantwortungsbereich des Bestellers fällt. Weitere Rechte des Verlages bleiben unberührt.

  5. Der Versand des Verzeichnisses oder die Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn der Verlag den Transport selbst vornimmt, es sei denn, die Beschädigung oder der Untergang des Liefergegenstandes beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages.

  6. Druckunterlagen bewahrt der Verlag nur für die Dauer von 12 Monaten auf. Eine Rücksendung der Druckunterlagen erfolgt nur auf schriftliche Aufforderung des Bestellers.
§5 Preise
  • Die Preise richten sich grundsätzlich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Verlages. Dies gilt insbesondere für Mehrjahresaufträge, bei denen ursprünglich ein anderer Insertionspreis vereinbart wurde. Individuelle Preisvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der bei Abschluss eines Mehrjahresauftrags gewährte Rabatt, ist dann, wenn der Auftrag vor Ablauf seiner Laufzeit gekündigt wird, dem Verlag durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrags vollen Umfangs zurück zu gewähren.
§6 Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung
  1. Sämtliche aus der Erbringeung der in §2 dieser AGB genannten Leistungen der Red Box Verlag GmbH resultierenden Zahlungsansprüche, werden sofort mit deren Erbringung und jedenfalls vor Erscheinen/Veröffenlichung fällig. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung angenommen. Alle Zahlungen sind nur an den Verlag zu richten; Zahlungen an Verlagsrepräsentanten haben keine schuldbefreiende Wirkung.

  2. Zinsansprüche des Verlags richten sich nach Grund und Höhe nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, die Zinsberechnung ist für den Verlag nach folgender Regelung günstiger: mit Eintritt der Fälligkeit nach Nr.1 dieses Paragrafen werden Zinsen von 2% über dem aktuellen Diskontsatz der Dt. Bundesbank geschuldet. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers ist der Verlag berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

  3. Gegen Ansprüche des Verlages kann der Besteller nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§7 Inhalt des Nutzungsrechtes
  1. Gegenstand der Nutzung ist die Überlassung des Handbuches Red Box und des dazugehörigen Datenträgers sowie die Lizenzierung der aufgezeichneten Computerprogramme, Texte und Daten zum gezielten Suchen und Anzeigen sowie für den unbeschränkten Druck- und Datenexport von Datensätzen. Die auch ansatzweise Vervielfältigung von Daten - gleich auf welchem Datenträger - und ihre Weitergabe bzw. Überlassung an Dritte zu gewerblichen Zwecken und insbesondere zur gewerblichen Adreßverwertung oder zur Vorbereitung und Herstellung von elektronischen oder gedruckten Verzeichnissen ist ausdrücklich untersagt.

  2. Dem Besteller ist insbesondere untersagt,
    a) die Software oder Teile davon von einem Computer über Netz oder einen anderen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen;
    b) die Software oder Teile davon zu kopieren, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln zu entkompilieren oder zu entassemblieren. Die Befugnisse der §§ 69 d Abs. 1, 69 e UrhG bleiben unberührt;
    c) von der Software und den Daten abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen oder hiervon abgeleitete Werke zu erstellen;
    d) eventuell vorhandene Programmverschlüsselungen zu beseitigen bzw. zu überbrücken oder auf andere Art und Weise funktionslos zu machen. (Die ordnungsgemäße Benutzung der mitgelieferten Funktionseinheit ist gewollt und erlaubt);
    e) die vorhandenen Urheberrechts- bzw. Copyrightvermerke oder sonstige Kennzeichnungen des Verlages an der Software abzuändern oder zu beseitigen.

  3. Der Besteller erwirbt nur Eigentum an dem Buch und dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. An der Software und den Daten erwirbt der Besteller lediglich das auf die eigene Nutzung sachlich beschränkte, zeitlich unbefristete, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Adressen und der Software liegen ausschließlich beim Verlag.
  4. Für alle Schäden, die dem Verlag durch die Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen, wird der Besteller haftbar gemacht.
§8 Gewährleistung
  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers für redaktionelle, grammatikalische oder drucktechnische Fehler sowie für unterlassene Eintragungen sind ausgeschlossen.

  2. Zwischen Verlag und Besteller besteht Einigkeit darüber, daß ein Mangel der Software erst vorliegt, wenn die Software grundsätzlich nicht brauchbar ist. Es ist Sache des Bestellers, die technischen Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Anwendung der Software zu schaffen; der Verlag übernimmt insoweit keinerlei Gewähr.

  3. Hat der Besteller Anspruch auf Gewährleistung, so kann er zunächst vom Verlag nur Nachbesserung verlangen. Der Verlag ist berechtigt, statt der Nachbesserung Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zum zweiten Male fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu verlangen bzw. die Kündigung auszusprechen.

  4. Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, auf das Verschulden des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sofern der Verlag bzw. seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, ist der Anspruch des Bestellers der Höhe nach auf 30% der Auftragssumme beschränkt.

  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die dem Besteller oder dem Dritten durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Lagerung oder Behandlung/Bedienung entstehen.

  6. Alle vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen Red Box verjähren in einem Jahr nach Abnahme.
§9 Haftung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verlag als auch gegen seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

  2. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft.
§10 Speicherung von Daten
  1. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, daß seine und die von ihm dem Verlag mitgeteilten Daten zum Zwecke der Kundenpflege und der Kundenverwaltung gespeichert und genutzt werden.

  2. Jeder Kunde, in dessen Einvernehmen der Red Box Verlag einen kostenpflichtigen oder einen kostenlosen Eintrag in die Red Box aufgenommen hat oder der mit dem Red Box Verlag einverständlich zusammenarbeitet - die Zusammenarbeit kann sich auf die Red Box, aber auch auf andere Produkte des Verlages beziehen - erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die von Red Box aufgenommenen Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Einverständnis erstreckt sich vor allem auf Aktivitäten des Red Box Verlages zu Zwecken der Kundeninformation durch Emails, Telefonanrufe, Postversand etc.
§11 Geltendes Recht
  1. Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag auch aus abgeschlossenen Verträgen resultieren, ist ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.

  2. Internationale Gesetze, insbesondere die Bestimmung der CISG, finden keine Anwendung.
§12 Erfüllungsort / Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, sofern der Besteller keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.